ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der SaMa kreativ GbR

 

1. Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der SaMa kreativ GbR – nachstehend “Agentur“ genannt – mit ihrem Vertragspartner – nachstehend „Auftraggeber“ oder „Kunde“ genannt. Sollte ein Rahmenvertrag mit einem Kunden bestehen, gelten die Bestimmungen dieser AGBs nur als ergänzend.

1.2 Die Begriffe „Auftrag“, „Agentur“ und „Auftraggeber“ sind im kaufmännischen Sinn zu verstehen. „Auftrag“ bezeichnet das Vertragsverhältnis ohne Rücksicht auf den jeweiligen Vertragstyp. Im engeren Sinne unabhängig davon, ob es sich um einen Kauf-, Werk-, Dienst- oder sonstigen Vertrag handelt, „Agentur“ denjenigen Vertragspartner, der die Hauptleistung schuldet, „Auftraggeber“ die SaMa kreativ GbR, der die beauftragte Hauptleistung zu erhalten und im Gegenzug die Vergütung zu zahlen hat.

1.3 Sollten die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers abweichen, haben diese nur Gültigkeit, soweit die Agentur sie schriftlich anerkannt hat.

1.4 Nur in Schrift- oder Textform erteilte Aufträge oder Auftragsänderungen sind verbindlich.

2. Termine, Lieferfristen und Fixgeschäfte

2.1 Termine und Lieferfristen sind, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, im Grunde unverbindlich und dienen zur Orientierung. Wenn Termine ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart sind, gilt diese Regelung jedoch nicht. Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen, die daraus resultieren, dass der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungspflichten unterlässt.

2.2 Von einer zu befürchtenden Lieferverzögerung hat die Agentur den Auftraggeber sofort unter Angabe von Grund und vermutlicher Dauer in Kenntnis zu setzen.

2.3 Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Agentur berechtigt, den entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

3. Leistungsumfang und Vergütung

3.1 Der Umfang der einzelnen Leistungen sowie die der Agentur geschuldete Vergütung ergeben sich aus dem Angebot der Agentur. Ist für eine Leistung keine Vergütung bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preise der Agentur. Ein Mehraufwand der Agentur, vor allem wegen Änderungs- und / oder Ergänzungswünschen des Auftraggebers, wird als Zusatzaufwand gemäß den vereinbarten Stundensätzen, ersatzweise zu den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisen der Agentur berechnet.

3.2 Der Auftraggeber trägt den Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge seiner unrichtigen, nachträglich berichtigten oder lückenhaften Angaben, Arbeiten von der Agentur ganz oder teilweise wiederholt werden müssen oder verzögert werden, sofern der Auftraggeber den Schaden zu vertreten hat.

3.3 Die Agentur darf die ihr Leistungen auch von Dritten als Subunternehmer erbringen lassen. Der Auftraggeber kann einen solchen Dritten nur dann ablehnen, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund liegt.

3.4 Kündigt der Auftraggeber einen Auftrag, den er gegenüber der Agentur freigegeben hat, vorzeitig, gilt bezüglich der Vergütung der Agentur § 649 BGB zwischen den Vertragspartnern.

3.5 Die rechtliche Überprüfung der Zulässigkeit der Werbung wird von der Agentur nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich Gegenstand des Auftrags ist. Beauftragt der Auftraggeber die Agentur mit diesen Leistungen, trägt er die hierdurch entstehenden Gebühren und Kosten der Agentur und Dritter zu marktüblichen Konditionen, sofern nichts anderes vereinbart wird.

3.6 Die Agentur ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers auf ihre Richtigkeit in der Werbung zu überprüfen.

3.7 Die Leistungen der Agentur sind auch dann vertragsgerecht erbracht, wenn sie nicht eintragungs- oder schutzfähig sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

3.8 Zur Prüfung und Zustimmung legt die Agentur dem Auftraggeber alle Entwürfe vor der Veröffentlichung vor. Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalt, Bild, Ton und Text.

3.9 Wenn die Agentur auf rechtliche Erfordernisse hinweist oder rechtlich relevante Texte und Inhalte liefert, so handelt es sich lediglich um Entwürfe und nicht um eine Rechtsberatung. Soweit nicht die Veranlassung einer Prüfung durch einen Rechtsanwalt ausdrücklich vereinbart wird, hat der Auftragnehmer selbst oder durch rechtskundige Dritte die Rechtskonformität dieser Leistungen vorzugeben und zu prüfen.

4. Abnahme

4.1 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb 7 Tagen nach Ablieferung erklärt oder verweigert wird, vorausgesetzt, das Arbeitsergebnis entspricht im Wesentlichen den Vereinbarungen. Bestehen wesentliche Abweichungen, wird die Agentur diese Abweichungen in angemessener Frist beseitigen und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen.

4.2 Die Abnahme gilt spätestens mit der Schlusszahlung oder Nutzung des Werks als erfolgt.

5. Werkvertragliche Leistungen

5.1 Soweit es sich bei den Leistungen der Agentur um werkvertragliche Leistungen handelt und nichts anderes vereinbart oder in diesen AGB vorgesehen ist, gilt Ziffer 5.

5.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Leistungen unverzüglich, soweit nicht anders vereinbart, ab der Bereitstellung zu untersuchen und alle Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels zu rügen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb 10 Tagen nach Ablieferung erklärt oder verweigert wird. Voraussetzung hierfür ist, das Ergebnis entspricht im Wesentlichen den Vereinbarungen. Gleiches gilt für den Fall, dass die Leistung vorbehaltlos bezahlt oder über einen Zeitraum von mehr als vier Wochen genutzt wird.

5.3 Ein wesentlicher Mangel liegt dann vor, wenn die geschuldete Leistung nicht vertragsgemäß nutzbar ist. Ein nur unwesentlicher Mangel berechtigt nicht zur Verweigerung der Abnahme.

5.4 Im Falle eines Mangels steht dem Auftraggeber die Wahl der Nacherfüllung zu. Die Nacherfüllung hat unabhängig von der Anzahl der Versuche innerhalb einer angemessenen Frist zu erfolgen. Das Recht zur Selbstvornahme steht dem Auftraggeber nicht zu.

5.5 Setzt der Auftraggeber der Agentur eine Frist zur Leistung oder Nacherfüllung, so kann der Auftraggeber den erfolglosen Ablauf dieser Frist nur dann dazu nutzen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz statt der Leistung geltend zu machen, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer bei der Fristsetzung mitgeteilt hat, dass der Auftraggeber die Leistung von Auftragnehmer nach erfolglosem Ablauf der Frist nicht mehr in Anspruch nehmen will, es sei denn die weitere Vertragserfüllung ist unmöglich, dem Auftraggeber unzumutbar oder von der Agentur endgültig abgelehnt worden.

5.6 Der Auftraggeber kann wegen einer nicht in einem Mangel des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn die Agentur diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.

5.7 Tritt der Auftraggeber wegen der Verletzung einer Pflicht, die sich auf eine abgrenzbare Leistung bezieht, die von anderen zu erbringenden Leistungen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Auftraggebers unabhängig erbracht werden kann, zurück, so werden die anderen Leistungen von diesem Rücktritt nicht erfasst.

5.8 Die Vergütung für die Werkleistung erfolgt gemäß Ziffer 3. Sofern im Einzelfall ein Festpreis vereinbart wurde wird die Zahlung mit Abnahme fällig, abzüglich etwaig vereinbarter und geleisteter Abschlagszahlungen.

6. Preis, Zahlung, Rechnung und Zahlungsbedingungen

6.1 Die Agentur stellt ihre Leistungen sofort nach Erbringung in Rechnung.

6.2 Bei Vertragsabschluss von Projekten über 1000,00 Euro, ist eine Anzahlung von 50 % des Angebotes fällig, wenn nicht anders mit dem Auftraggeber vereinbart.

6.3 Soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, erfolgt die Zahlung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.

6.4 Die vereinbarten Preise verstehen sich netto, d.h. zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Lieferungen erfolgen grundsätzlich frei Haus. Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben wie auch die Künstlersozialversicherung trägt der Auftraggeber, auch dann, wenn sie nacherhoben werden.

6.5 Die Agentur berechnet Mahngebühren in Höhe von 10,00 Euro ab der 1. Mahnung. Diese sind zusammen mit dem fälligen Rechnungsbetrag zu entrichten. Bis zur endgültigen Bezahlung gilt uneingeschränkter Eigentumsvorbehalt.

6.6 Der Auftraggeber darf gegen Vergütungsforderungen der Agentur nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.

7. Aufwendungen

7.1 Reisekosten werden dem Auftraggeber wie folgt berechnet:

– Fremdkosten nach Belegen
– Reisekosten: 0,80 Euro / km ab einer Entfernung von mehr als 20 km im Umkreis der Agentur

8. Urheberrechtliche Nutzungsrechte und Leistungsschutzrechte

8.1 Der Auftraggeber erwirbt mit der vollständigen Bezahlung die nach dem Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den von der Agentur gestalteten Arbeiten.

8.2 Die Nutzung und Verwertung von Arbeiten ist nur in der von der Agentur erstellten Originalfassung zulässig. Eine Weitergabe an Dritte, die Bearbeitung oder inhaltliche Änderung der von der Agentur gestalteten Arbeiten ist nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig.

8.3 Die Agentur hat das Recht, auf Vervielfältigungsstücken (z.B. Kataloge, Broschüren, etc.) als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Agentur zum Schadenersatz.

8.4 Sind zur Erstellung oder Umsetzung von Arbeitsergebnissen der Agentur Nutzungs- oder Verwertungsrechte (z. B. Urheber- oder GEMA-Rechte) oder die Zustimmungen Dritter erforderlich, wird die Agentur die Rechte und Zustimmungen Dritter im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einholen.

8.5 Originale / Basisdaten (z.B. offene Dateiformate, RAW-Aufnahmen, Quellcodes etc.), die zur Erstellung des Arbeitsergebnisses angefertigt wurden, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Layouts, Illustrationen, Grafiken, Fotos, Dateien, etc. bleiben ausschließlich im Eigentum der Agentur. Eine Überlassung dieser Originale ist im Einzelfall gegen zusätzliches Entgelt, dem sogenannten Buy-out, das gesondert zu vereinbaren ist, möglich.

8.6 Die Agentur darf die von ihr konzipierten Werbemittel mit Nennung des Kunden (z.B. im Text oder Anzeige des Kundenlogos) zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung z.B. auf Ihrer Internetseite nutzen.

8.7 Jegliche von der Agentur mit dem Ziel des Vertragsschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten, Leistungen, Konzepte und Ideen dürfen ohne die ausdrückliche Zustimmung weder ganz noch teilweise genutzt werden. In der Annahme eines Präsentations- bzw. Pitchhonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung.

8.8 Vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben nutzungsrechtlich bei der Agentur. Dies gilt auch für Leistungen der Agentur, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sind.

9. Geheimhaltung

9.1 Alle der Agentur im Zusammenhang mit dem Auftrag zugänglich gemachten, nicht offenkundigen Informationen und Unterlagen werden streng vertraulich behandelt, auch dann, wenn es nicht zur Ausführung des Auftrags kommt.

9.2 Die Agentur hat die Geheimhaltungspflicht auch seinen mit der Ausführung des Auftrags befassten Mitarbeitern und Subunternehmern aufzuerlegen, soweit dies zur Gewährleistung der Geheimhaltung erforderlich ist.

10. Kontaktberichte

10.1 Grundlage der Agenturarbeit bildet das Briefing. Wird das Briefing mündlich erteilt, wird der entsprechende Kontaktbericht zur rechtsverbindlichen Arbeitsunterlage.

10.2 Die Agentur übergibt innerhalb von 3 Arbeitstagen nach jeder Besprechung mit dem Auftraggeber Kontaktberichte. Diese Kontaktberichte sind für die weitere Bearbeitung von Projekten rechtsverbindliche Grundlage, sofern ihnen nicht innerhalb einer Frist von weiteren 3 Arbeitstagen in Textform widersprochen wird.

11. Haftung und Gewährleistung

11.1 Die Agentur haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für Mängelgewährleistungsansprüche ist jedoch auf 12 Monate ab Ablieferung begrenzt.

11.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Agentur sowie ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt.

11.3 Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung der Agentur sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind.

11.4 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen sowie die verkürzte Gewährleistungspflicht gelten nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, für Fälle von Arglist, für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.5 Wegen unverschuldeter Irrtümer und Druck- oder Übermittlungsfehlern, welche die Agentur zur Anfechtung berechtigen, kann der Auftraggeber Schadensersatz als Folge der Anfechtung nicht geltend machen.

12. Schlichtungsverfahren (ODR-VO) / Streitbeilegungsverfahren (VSBG)

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

Der Anbieter nimmt weder an einem OS-Streitbeilegungsverfahren noch an einem Verbraucherschlichtungsverfahren im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teil.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Die Parteien werden im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln nach besten Kräften versuchen, die unwirksame Klausel durch eine wirksame Klausel zu ersetzen, die der unwirksamen Klausel ihrem Sinn nach am nächsten kommt.

13.2 Sofern nicht individualvertraglich anders vereinbart, genügt eine Übermittlung per E-Mail zur Wahrung der Schriftlichkeit im Sinne dieser Bedingungen.

13.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und der Agentur ist die Stadt Dillingen a.d. Donau.

13.4 Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts.

Lauingen, 12.01.2025